Amtlicher Sportbootführerschein (SBF) Binnen

Sportbootführerscheinverordnung-Binnen Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind.
Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3 Wasserverdrängung) weiter.



Amtlicher Sportbootführerschein (SBF) See

Sportbootführerscheinverordnung- See Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW ( 15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren).

Sie als Kunde stehen bei uns an erster Stelle.

Da wir nur in kleinen Gruppen unterrichten, können wir uns auch auf die einzelnen Personen besser einstellen. Die Prüfungen bestehen aus einem praktischen und einem theoretischen Teil und findet in Dresden Pina oder Meißen statt. Die Prüfung nimmt i.d.R. der Prüfungsausschuss Leipzig für Sportbootführerscheine ab.

Bootsschule Dresden Jens Grau   Malterstraße 27, D-01159 Dresden | Tel: 0171 3115549 | Druck | Bookmark | Impressum