Amtlicher Sportbootführerschein (SBF) Binnen
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen Amtlich
vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h.
innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
(z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle,
Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der
Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und
Donau.
Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge
von weniger als 20 m, die mit einer Antriebsmaschine von
mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind.
Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum
31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen
ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3
Wasserverdrängung) weiter.
Amtlicher Sportbootführerschein (SBF) See
Sportbootführerscheinverordnung- See Amtlich
vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im
Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und
der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die
mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW ( 15 PS)
ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge
des Sportbootes.
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Mindestalter
16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit
(ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe;
ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen;
ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit
(Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses
für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei
Bewerbern unter 18 Jahren).
Sie als Kunde stehen bei uns an erster Stelle.
Da wir nur in kleinen Gruppen unterrichten, können wir uns auch auf die einzelnen Personen besser einstellen.
Die Prüfungen bestehen aus einem praktischen und einem theoretischen Teil und findet in Dresden Pina oder Meißen statt.
Die Prüfung nimmt i.d.R. der Prüfungsausschuss Leipzig für Sportbootführerscheine ab.